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2020 ändert sich (fast) alles
Heizen mit Erneuerbaren: Förderung 2020 komplett runderneuert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Förderprogramme für das Heizen mit erneuerbaren Energien (sog. Marktanreizprogramm) komplett umgestellt. Medienwirksam wird nun die „Austauschprämie“ für alte Ölheizungen in den Mittelpunkt gerückt, aber auch sonst sind die neuen Konditionen wirklich sehenswert. Auch die KfW hat ihre Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren noch einmal deutlich aufgestockt.

KfW-Programm
Die Änderungen bei den KfW-Programmen gelten seit 24. Januar und bringen deutliche Anhebungen bei den Darlehenshöhen und Tilgungszuschüssen. So sind in den Programmen 151 und 430 nun Darlehenshöhen bis 120000 Euro pro Wohneinheit möglich. Der Fördersatz wurde auf maximal 40 Prozent angehoben, der maximale Tilgungszuschuss hat sich damit auf 48000 Euro erhöht. Selbst für Einzelmaßnahmen gibt es nun bis zu 20 Prozent Zuschuss, maximal 10000 Euro.
Die Änderungen bei den KfW-Programmen gelten seit 24. Januar und bringen deutliche Anhebungen bei den Darlehenshöhen und Tilgungszuschüssen. So sind in den Programmen 151 und 430 nun Darlehenshöhen bis 120000 Euro pro Wohneinheit möglich. Der Fördersatz wurde auf maximal 40 Prozent angehoben, der maximale Tilgungszuschuss hat sich damit auf 48000 Euro erhöht. Selbst für Einzelmaßnahmen gibt es nun bis zu 20 Prozent Zuschuss, maximal 10000 Euro.
BAFA-Marktanreizprogramm
Für die Umrüstung der Heizung gibt es seit 1. Januar keine fixen Beträge mehr, sondern prozentuale Zuschüsse. Der Austausch einer Ölheizung durch ein erneuerbares System wird zum Beispiel mit bis zu 45 Prozent bezuschusst. Speziell Hybridanlagen mit Photovoltaik und Batteriespeicher werden hier sehr interessant – die Sell GmbH bietet Ihnen hier alles aus einer Hand. Wird keine Ölheizung ausgetauscht, liegen die Zuschüsse bei 30 bis 35 Prozent. Erstmals werden über das BAFA nun auch Heizungsanlagen in Neubauten gefördert, hier allerdings ausschließlich Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
Für alle Vorhaben gilt: Antragstellung beim BAFA in jedem Fall vor dem Beginn des Vorhabens. Also erst der Antrag, dann der Auftrag.
Für die Umrüstung der Heizung gibt es seit 1. Januar keine fixen Beträge mehr, sondern prozentuale Zuschüsse. Der Austausch einer Ölheizung durch ein erneuerbares System wird zum Beispiel mit bis zu 45 Prozent bezuschusst. Speziell Hybridanlagen mit Photovoltaik und Batteriespeicher werden hier sehr interessant – die Sell GmbH bietet Ihnen hier alles aus einer Hand. Wird keine Ölheizung ausgetauscht, liegen die Zuschüsse bei 30 bis 35 Prozent. Erstmals werden über das BAFA nun auch Heizungsanlagen in Neubauten gefördert, hier allerdings ausschließlich Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
Für alle Vorhaben gilt: Antragstellung beim BAFA in jedem Fall vor dem Beginn des Vorhabens. Also erst der Antrag, dann der Auftrag.

Weitere Fördermittel
Über das Marktanreizprogramm der BAFA hinaus finden sich Fördermaßnahmen für Ihre energetische Sanierung im Klimapaket der Bundesregierung. Hier wurde eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden beschlossen. Die Kosten von Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Einbau neuer Fenster oder Dachdämmung können nun mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden, die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sogar bis zu 50 Prozent.
Sanierer sollten allerdings beachten: Wer den Steuerabzug wählt, kann nicht auch noch die Fördermittel des Marktanreizprogrammes oder der KfW nutzen und umgekehrt. Man muss sich für EINE Variante entscheiden!
Über das Marktanreizprogramm der BAFA hinaus finden sich Fördermaßnahmen für Ihre energetische Sanierung im Klimapaket der Bundesregierung. Hier wurde eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden beschlossen. Die Kosten von Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Einbau neuer Fenster oder Dachdämmung können nun mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden, die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sogar bis zu 50 Prozent.
Sanierer sollten allerdings beachten: Wer den Steuerabzug wählt, kann nicht auch noch die Fördermittel des Marktanreizprogrammes oder der KfW nutzen und umgekehrt. Man muss sich für EINE Variante entscheiden!

Die Mehrwertsteuersenkung bekommen Sie bei Umsetzung in 2020 aber in jedem Fall!
Die Sell GmbH berät Sie gern bei Ihrem Vorhaben und unterstützt Sie im Förderdschungel! Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter www.sell.gmbh im Bereich Privatkunden oder auf www.deutschland-machts-effizient.de.
Die Sell GmbH berät Sie gern bei Ihrem Vorhaben und unterstützt Sie im Förderdschungel! Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter www.sell.gmbh im Bereich Privatkunden oder auf www.deutschland-machts-effizient.de.









